🌿 Agrardiesel-Rückvergütung jetzt auch für HVO100! 🚜💧
Gute Nachrichten für die Land- und Forstwirtschaft:
Die Zollverwaltung hat bestätigt, dass die Steuerentlastung nach §57 EnergieStG ab sofort auch für den nachhaltigen Kraftstoff HVO100 (Hydrotreated Vegetable Oil) gilt. 🌱
👉 Das bedeutet:
✅ Steuerliche Begünstigung für HVO100
✅ Gilt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Imkereien, Teichwirtschaften, Wanderschäfereien, Lohnunternehmen & Genossenschaften
✅ Voraussetzung: HVO100 muss die Anforderungen an Gasöl erfüllen und in anerkannten land-/forstwirtschaftlichen Arbeiten eingesetzt werden.
Mehr Infos gibt’s auf der offiziellen Seite der Zollverwaltung.
💚 KlimaDiesel – Mein Antrieb: Umweltschutz.